Für Ihre Betriebseröffnung oder -erweiterung ist es erforderlich, den zu erwartenden Lärm (=“unerwünschter Hörschall” - DIN 1320) möglichst genau einschätzen und dies gegenüber Behörden zur Bauleitplanung der jeweiligen Gemeinde mit einem Schallgutachten belegen zu können. Hier kommen wir als sachverständige Schallgutachter zum Einsatz - profitieren Sie von langjähriger Erfahrung:
Wir kümmern uns in unserer Funktion als Lärmschutzgutachter für Sie um Messung und Prognosen für erforderliche Maßnahmen zum Schallimmissionsschutz bei:
Die messtechnische Erfassung, Auswertung und Beurteilung zum Lärmschutz nehmen wir als erfahrene Schallgutachter nach den jeweils geltenden Richtlinien und Vorschriften (BImSchG, TA Lärm) vor. Gern beraten wir Sie außerdem zur Planung geeigneter Maßnahmen und dem weiteren Verfahren.
Die Kombination aus behördlich anerkannter Fachsoftware und selbstentwickelten, hocheffizienten Tools gewährleisten die größtmögliche Flexibilität bei der Betrachtung Ihrer betrieblichen Situation. Ihre Daten werden verschlüsselt gespeichert. Für die Kommunikation zwischen Ihnen und uns stellen wir eine Cloudplattform bei einem deutschen Provider zur Verfügung.
So können wir wichtige Dokumente wie z.B. Pläne, Betriebsbeschreibungen oder Vorbemessungen ohne Zeitverzug und unter Beachtung des Datenschutzes austauschen.
Ihr Gutachten erhalten Sie letztendlich in Printform (unterzeichnet vom staatlich anerkannten Sachverständigen) sowie als digitale Ausgabe.