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Lärmgutachten & Schallimmissions­prognosen für gewerbliche Objekte
 



TA-Lärm

Die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" wurde in der Neufassung im Jahr 1998 erlassen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Lärmemissionen von gewerblichen und industriellen Anlagen dar. Im Juni 2017 wurde diese Verwaltungsvorschrift in Teilbereichen überarbeitet bzw. angepasst.

Dargestellt werden die Immissionsrichtewerte, gestaffelt nach dem jeweiligen Schutzanspruch (Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, etc.), sowie die Beurteilungszeiten und die Rechenvorschriften. Der Nachweis über die Einhaltung der Richtwerte gem. TA-Lärm ist in der Regel die Voraussetzung für die Genehmigung einer gewerblichen Anlage.




Beurteilungspegel Lr

Der Beurteilungspegel kennzeichnet das Maß der auf einen Immissionspunkt einwirkenden Schallimmissionen. Dieser rechnerisch bestimmte Pegel sollte sich unterhalb der für das Projekt geltenden Richtwerte bewegen. Bei der Bestimmung von Beurteilungspegeln muss die Vorbelastung durch weitere gewerbliche Lärmquellen in der Umgebung berücksichtigt werden.




Schallleistungspegel LWA

Der Schallleistungspegel LWA gibt die pro Zeiteinheit von einer Schallquelle abgegebene Schallenergie an. Er wird zumeist in der Einheit dB(A) angegeben.
Typische Schallleistungspegel sind z.B.

Mensch, normale Sprechweise

LWA = 71 dB(A)


Lkw, zul. Gesamtgewicht > 3,5t

LWA = 102 dB(A)


Gabelstapler, gasbetrieben

LWA = 82 dB(A)


Schankbetrieb Gastronomie

LWA = 80 dB(A)


Kompressor mit Nenndurchsatz Q<10m³/min

LWA = 100 dB(A)





Schalldruckpegel Lp

Der Schalldruckpegel gibt die Stärke eines Schallereignisses in einer gewissen Entfernung zur Schallquelle an. Er wird in der Einheit dB(A) dargestellt.

Typische Schalldruckpegel sind z.B.

Müllfahrzeug

Lp = 72 dB(A)

in 7,5m Entfernung

Pkw

Lp = 74 db(A)

in 7,5m Entfernung

Radlader <110kW Standlauf

Lp = 82 dB(A)

in 10m Entfernung




Zeitliche Korrektur von Schallpegeln

Die meisten Schallquellen werden nicht dauerhaft, sondern nur für einen gewissen Anteil des Beurteilungszeitraums genutzt. Läuft z.B. ein Aggregat in Summe 4 Stunden innerhalb eines Beurteilungszeitraum der Länge 16 Stunden, so beträgt die zeitliche Korrektur:

KT = 10 x log (4 Std. / 16 Std.) = -6,0 dB(A)